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Testhausen v13

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Briefwahl

  • Amtliche Bekanntmachung

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 27. September 2025 erinnert die Gemeindeverwaltung von Testhausen alle Wahlberechtigten an die Möglichkeit der Briefwahl. Um sicherzustellen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sein Wahlrecht ausüben kann, auch wenn er oder sie am Wahltag nicht im Wahllokal vor Ort sein kann, wird die Briefwahl weiterhin eine wichtige Option darstellen.

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